Auch in diesem Jahr haben wir wieder die Möglichkeit, in Österreich auf Großfahrt zu fahren. Da es in diesem Jahr mehr Dinge zu beachten gibt, haben wir hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Themen Einreisebestimmungen, Corona-Tests usw. zusammengestellt.
Am 21. Juni 2021 gibt es – wie im letzten Jahr – eine zentrale Anreise des Pfadfinderbundes M-V nach Österreich. Die genauen Informationen zu den Großfahrten der jeweiligen Sippe erhalten Sie über die Sippenführer*innen.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder ihr weitere Fragen habt, meldet euch gern im Büro des Pfadfinderbundes M-V unter 03834 7721072 oder grofa@pbmv.de
Gilt Österreich als Risikogebiet?
Stand 8. Juni 2021:
Nein. Österreich – mit Ausnahme der Bundesländer Tirol und Vorarlberg – gilt nicht mehr als Risikogebiet. Die Gemeinde Jungholz in Tirol sowie das Kleinwalsertal und die Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg gelten weiterhin nicht als Risikogebiete.
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Welche Einreisebestimmungen gelten für Österreich?
Stand: 14.06.2021
- Es muss innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise nach Österreich ein Antigen-Test in einem Testzentrum gemacht werden. Der Nachweis über das negative Testergebnis muss ausgedruckt bei der Einreise vorliegen.
- Die Online-Registrierung (Pre-Travel-Clearance) entfällt.
Welche Regeln gelten für die Einreise von Österreich zurück nach Deutschland?
Aktuell (Stand: 08.06.21) gilt Österreich (mit Ausnahme der Bundesländer Tirol und Vorarlberg) nicht mehr als Risikogebiet. Es gelten somit keine besonderen Einreisebestimmungen nach Deutschland.
Sollte sich die pandemische Lage verschärfen und Österreich wieder als Risikogebiet eingestuft werden, gelten folgende Regeln. Die gleichen Einreisebestimmungen gelten aktuell auch nach einem Aufenthalt in Tirol oder Vorarlberg.
- Testpflicht vor der Einreise: Der Abstrich für den Test darf bei der Einreise höchstens 48 Stunden alt sein. Der Nachweis kann bereits vor der Einreise über das Einreiseportal übermittelt werden. Die pdf-Datei muss bei der Einreise ausgedruckt vorliegen.
- Sollte dies technisch nicht möglich sein, muss vor der Einreise nach Deutschland eine Ersatzmitteilung ausgefüllt und beim Grenzübertritt vorgezeigt werden.
- max. 24 Stunden nach der Einreise muss der Nachweis über ein negatives Testergebnis online über das Einreiseportal unter https://einreiseanmeldung.de übermittelt werden. Bis das negative Testergebnis übermittelt wurde, gilt die häusliche Quarantäne.
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html
Gilt nach der Großfahrt eine Quarantänepflicht in Deutschland?
Aktuell (Stand: 08.06.21) gilt Österreich (mit Ausnahme der Bundesländer Tirol und Vorarlberg) nicht mehr als Risikogebiet. Es gelten somit keine besonderen Einreisebestimmungen nach Deutschland.
Österreich gilt z.Z. nicht mehr als einfaches Risikogebiet. Sollte sich das wieder ändern, gelten folgende Regeln: Nach einem Aufenthalt in einem einfachen Risikogebiet muss man sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne).
Nach Voraufenthalt in einem einfachen Risikogebiet kann die häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne kann dann ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Wird der Nachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich.
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html