Seit dem 1. Mai 2021 gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Corona-Jugendhilfe-Verordnung. Alle Infos dazu findet ihr hier zusammengefasst:
Wie hoch darf die 7-Tage-Inzidenz sein, damit Heimabende stattfinden dürfen?
Wie viele Personen dürfen sich zum Heimabend treffen?
Es dürfen 5 Sipplinge plus ein*e Sippenführer*in am Heimabend teilnehmen.
Wer darf am Heimabend teilnehmen?
Es dürfen nur Personen mit Erstwohnsitz in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt teilnehmen, in dem oder in der der Heimabend stattfindet.
Beispiel 1: Der Heimabend findet in Rostock statt. Ein Sippling wohnt im Landkreis Rostock. ► Nach der neuen Verordnung ist es nicht erlaubt, dass der Sippling am Heimabend teilnimmt.
Beispiel 2: Der Heimabend findet in Stralsund statt. Ein Sippling wohnt auf Rügen. ► Nach der neuen Verordnung, darf der Sippling zum Heimabend kommen, weil beide Orte im Landkreis Vorpommern-Rügen sind.
Beispiel 3: Der Heimabend findet in Greifswald statt. Der*die Sippenführer*in wohnt in Stralsund. ► Nach der neuen Verordnung, darf der*die Sippenführer*in keinen Heimabend in Greifswald anbieten, weil beide Orte in unterschiedlichen Landkreisen sind.
Eine Übersicht über die Landkreise und kreisfreien Städte in M-V findet ihr hier.
Was ist mit der Testpflicht für Sippenführer*innen gemeint?
Der*die Sippenführer*in muss innerhalb von 24 Stunden vor dem Heimabend einen Corona-Test in einem Testzentrum machen und ein negatives Testergebnis vorweisen. Die Schnelltests zur Eigenanwendung sind dafür nicht gültig.
Welche Regeln sind beim Heimabend zu beachten?
- Der Heimabend darf nur draußen stattfinden.
- Es muss ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Es wird empfohlen, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Spiele mit Körperkontakt fallen erst einmal aus und auch auf das Herumgeben von Essen und Trinken muss verzichtet werden.
- Personen, die Symptome aufweisen, dürfen nicht teilnehmen
- Hygieneregeln einhalten (regelmäßiges Händewaschen, in die Armbeuge niesen/husten)
- Anwesenheitsliste: folgende Daten müssen auf der Liste aufgeführt sein: Vor- und Nachname aller teilnehmenden Personen sowie Anschrift, Telefonnummer und Datum/Uhrzeit des Heimabends. Diese Liste muss 4 Wochen lang aufbewahrt und auf Nachfrage an das Gesundheitsamt weitergegeben werden. Die Anwesenheitsliste für Heimabende findet ihr hier.
Bis wann gelten diese Regeln?
Die aktuelle Verordnung gilt bis zum 29. Mai 2021. Wir hoffen aber, dass die Verordnung verlängert wird. Das hängt vor allem von der Entwicklung des Infektionsgeschehens ab. Wir informieren euch rechtzeitig zum Stand der Dinge.