Auf der diesjährigen Vollversammlung des Landesjugendrings M-V e.V. am 6. April 2019 in Stralsund haben die Delegierten der Jugendverbände folgenden offenen Brief an die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Frau Manuela Schwesig, beschlossen:
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Manuela Schwesig,
jeder junge Mensch hat nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Anspruch auf „Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit”. Dazu gehören vor allem Angebote der offenen Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit. Sie stellen zentrale Freiräume für junge Menschen dar, egal ob sie in der Stadt oder auf dem Land leben. Kinder und Jugendliche brauchen Lebensräume außerhalb von Elternhaus und Familie, frei von den formalen Bildungsanforderungen in Schule und Ausbildung. Sie brauchen Räume, die sie selbstbestimmt nutzen, gestalten und eigenverantwortlich organisieren können und in denen sie sich und ihre Persönlichkeit frei entfalten können. Hier können sie sich selbst erproben, demokratische Aushandlungsprozesse mit anderen erleben und ihre Welt selbst gestalten.
Für die Situation der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in Mecklenburg-Vorpommern ist es bereits 12 Uhr. Zahlreiche Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sind bereits geschlossen worden. Viele Strukturen sind inzwischen weggebrochen. Unbesetzte hauptamtliche Stellen können mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr besetzt werden oder sind bereits weggefallen.
Die Förderung der Jugend- und Jugendverbandsarbeit durch das Land MecklenburgVorpommern ist seit 1998 festgeschrieben mit 10,22 Euro pro 10 – 26Jährigen für den Landesjugendplan; mit 5,11 Euro für die Jugendarbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Dies hat in den letzten Jahren zu einer Reduzierung der Mittel geführt; die Steigerung der Gelder um 2,3 Prozent in den letzten beiden Jahren konnte auch die Bedarfe für Jugendund Jugendverbandsarbeit nicht zufrieden stellen.
Auch die Richtlinien zum Landesjugendplan sind seit 2003 nicht angepasst und den aktuellen Anforderungen der Jugend- und Jugendverbandsarbeit gegenüber nicht verändert worden.
Der Landesjugendring hat sich bemüht zusammen mit der zuständigen Fachabteilung des Sozialministeriums konstruktiv an einer Novellierung zu arbeiten; dieser Prozess ist im Dezember 2018 seitens des Sozialministeriums unterbrochen und der Landesjugendring nicht mehr weiter beteiligt worden. Dies gilt auch für die Weiterentwicklung des Beteiligungsnetzwerks M-V, das unseres Erachtens ab 2020 weiter ausgebaut werden muss.
Wir fordern Sie auf, in dem vor uns liegenden Doppelhaushalt 2020/21 des Landes die Basis für eine sichere und bedarfsgerechte Finanzierung der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit zu schaffen. Dies betrifft einmal die Einstellung von entsprechenden Mitteln in den Doppelhaushalt wie auch einer Überarbeitung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes sowie der Richtlinien zum Landesjugendplan.
F. d. R.:
Friedhelm Heibrock
Geschäftsführer
Beschlossen von der 31. Vollversammlung des Landesjugendrings M-V am 6. April 2019 in Stralsund.