an die Entscheidungsträger*innen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Corona-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf die Jugendarbeit in unserem Bundesland, weil die Angebote der Vereine, Jugendclubs usw. nicht in gewohnter Weise stattfinden können. Hier findet ihr den offenen Brief:
Brief an die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die Sozialministerin Stefanie Drese, die jugendpolitischen Sprecher*innen der demokratischen Landtagsfraktionen, den Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern und den Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin, 20.03.2020
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Schwesig,
Sehr geehrte Frau Ministerin Drese,
Sehr geehrte Damen und Herren,
die aktuellen Ereignisse rund um das Corona-Virus (SARS CoV-2) verändert die Gestaltung des öffentlichen Lebens und die Planung und Durchführung von Veranstaltung mittlerweile auf einer täglichen Basis. Die Jugendarbeit (§11 SGB VIII), die Jugendverbandsarbeit (§12 SGB VIII) und die Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) lebt vom zwischenmenschlichen Kontakten, dem Austausch über Landesgrenzen hinaus und das gemeinsame aktiv Sein. In Zeiten des sich ausbreitenden SARS CoV-2 ist die Sicherheit unserer Mitglieder und deren Umfeld im besonderen Fokus. Daraufhin wurden alle Veranstaltungen präventiv abgesagt oder verschoben.
In Bildungsstätten, Gruppenhäusern, Zeltlagern und vergleichbaren Jugendfreizeitstätten werden die Buchungen von Schulklassen und Jugendgruppen storniert. Jugendzentren und kleine Jugendeinrichtungen im ländlichen Raum müssen ihre Angebote zur Sicherheit ihrer Besucher*innen aussetzen und schließen aufgrund der Verordnung der Landesregierung vom 17.03.2020 bis voraussichtlich einschließlich 19.04.2020.
Die im Vorfeld stattfindenden Planungen von Veranstaltungen und Aktivitäten haben für die gesamte Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern Kosten verursacht, die an Förderungen gebunden sind. Durch Verschiebung von Veranstaltungen und Aktivitäten entstehen den Mitgliedern Stornokosten, die die bisherige Fördersumme erhöhen. Veranstaltungen müssen nachgeholt werden, beispielsweise Vollversammlungen der Mitglieder. Durch eine erneute Planung der Veranstaltungen und Aktivitäten entstehen hier erhöhte Kosten. Viele Mitgliedorganisationen planen Ihre Veranstaltung und Aktivitäten weit im Voraus. Damit verbunden sind Hausbuchungen, Fahrtkosten und Materialbesorgungen, aber auch Personalkosten und Kosten für Honorarkräfte. Veranstaltungen
und Aktivitäten werden aufgrund der aktuellen Lage und zur notwendigen Vorsicht gegen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus verschoben und ein Ende der Vorsichtsmaßnahmen ist zum heutigen Stand schwer abzuschätzen. Trotzdem entstehen Kosten für die Verbände und Gruppen, insbesondere für Veranstaltungen, die zu einem späteren Zeitpunkt erneut geplant werden. Diese können nicht aus Eigenmitteln gedeckt werden. Daher muss der Mehrkostenaufwand aus den neu terminierten Veranstaltungen förderfähig bleiben, da sie zum Schutz der Teilnehmer*innen verschoben wurden.
Zuschüsse und Förderungen sind zum Teil an Teilnehmer*innentage gebunden. Durch die massiven Einschränkungen im Bereich der kommunalen und landesweiten Jugendarbeit werden diese Teilnehmer*innentage einen anderen Umfang haben als bisher geplant. Wir möchten für diese Umstände sensibilisieren und Fördergeber bitten Zuwendungen unter diesen besonderen Umständen losgelöst von Faktoren wie Teilnehmer*innentage auszuzahlen.
Kommunale Jugendfreizeitstätten sind von den umfangreichen Stornierungen betroffen. Fixkosten für Gebäude und Personal bleiben weiterhin bestehen. Diese Einrichtungen brauchen schnelle Unterstützung, damit sie nicht dauerhaft schließen müssen. Meist werden diese Freizeitstätten von gemeinnützigen Trägern betrieben, die eine Überbrücken von Einnahmeausfällen nur für einen kurzen Zeitraum leisten können, da sie seit Jahren ohnehin knapp kostendeckend arbeiten und keine entsprechenden Rücklagen bilden konnten.
Bei Jugendzentren und ähnlichen Einrichtungen der kommunalen Jugendarbeit im ländlichen Raum ist bisher noch unklar, ob öffentliche Zuschüsse gezahlt werden, wenn Einrichtungen, wie jetzt angeordnet, längerfristig geschlossen sind und geschlossen gehalten werden müssen.
Hier stellt sich für viele freien Träger die Frage, ob die anfallenden Personalkosten als förderfähig durch die kommunalen bzw. landesseitigen Fördergeber anerkannt werden.
Kosten, die in diesen Bereichen anfallen, sollen unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden, damit es zu keinen unnötigen Schwierigkeiten für die Akteure der Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern kommt, die jetzt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und Ihrem Umfeld umsichtig handeln.
Wir als Vorstand des Landesjugendringes in Mecklenburg-Vorpommern fordern daher, die zeitnahe Einrichtung eines Notfallfonds für die landesweite und kommunale Jugendarbeit (§11 SGB VIII), die Jugendverbandsarbeit (§12 SGB VIII) und die Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII), sowie für Jugendfreizeitstätten sowie Bildungsstätten um auf unbürokratischen Wegen die zusätzlichen Kosten zu decken und allen Akteuren bei ihren aktuellen Planungen und Entscheidungen Sicherheit zu geben.
Zudem fordern wird das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Landkreise und kreisfreien Städte auf, die jetzt entstehenden Kosten in der Kinder- und Jugendarbeit (nach §11-§13 SGB VIII) verbindlich als komplett förderfähig anzuerkennen und dies bei den entsprechenden Abrechnungen der Fördermittel zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand des LJR M-V e.V.
Marieke Bohne (BDP M-V)
Henrike Stöckmann (Sportjugend M-V)
Johannes Beykirch (Arbeitsgemeinschaft der Ev. Jugend M-V)
Tobias Packhäuser (ver.di Jugend Nord)
Ingo Trusheim (Jugendfeuerwehr M-V)
Markus von Jan (Kreisjugendring Ludwigslust-Parchim e.V.)
Friedrich Gottschewski (DGB Jugend Nord)